Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?
Das "Normalisierungsprinzip" unserer Sozialgesetzgebung zielt darauf ab, alten, kranken und behinderten Menschen ein Dasein zu ermöglichen, das dem der durchschnittlichen Bevölkerung weitgehend ähnlich ist. Der Gesetzgeber hat mit seinem Prinzip "ambulant vor stationär" in seinen Leistungsgesetzen ein deutliches Signal in diese Richtung gesetzt.
Um die Normalität als Prinzip zu unterstreichen, haben wir mit der Wohngemeinschaft ein (übertragbares!) Modell ins Leben gerufen, das ausdrücklich kein "Mini-Heim" ist.
Der Vorteil dieser Wohnform besteht darin, dass durch die Zusammenfassung von verschiedenen Leistungen ein Gesamtangebot zur Verfügung gestellt werden kann, dass vom Einzelnen und seinen Angehörigen nicht finanzierbar wäre.
Ein frei gewählter Pflegedienst betreut die Gemeinschaft der Mieter rund um die Uhr. Wie in der ambulanten Versorgung üblich, bleibt die Verantwortung für Pflege und Begleitung in ihrer Hand bzw. der ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer. In unserer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wählen Sie bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer gemeinsam einen Pflegedienst aus, den Sie bei Unzufriedenheit auch wieder kündigen können.
Angehörige können sich am Dienstplan des Pflegedienstes beteiligen und haben somit die Möglichkeit, das Leben in der Wohngemeinschaft entscheidend zu gestalten. Der Pflegedienst bleibt „Gast“ im Haus. Er darf ohne die Zustimmung der Angehörigen fremden Menschen keinen Zugang zur Wohngemeinschaft gewähren. Das bedeutet, dass alle Menschen, die die Wohngemeinschaft besichtigen oder aus anderen Gründen besuchen wollen, dazu immer die Erlaubnis der Mieter bzw. ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer brauchen. Das Hausrecht liegt allein bei Ihnen.
Viel Engagement der Angehörigen bzw. Betreuer hinsichtlich der Alltagsgestaltung und Alltagsbegleitung ist für die Gemeinschaft äußerst wünschenswert und zudem kostensenkend. Folgende Begleitangebote können beispielsweise von Angehörigen und/oder Betreuern durchgeführt werden:
Freizeitangebote: z.B. Gespräche führen, lesen, vorlesen und gemeinsam Zeitung lesen. Gemeinsames fernsehen, singen, allgemein kreatives Gestalten, basteln oder backen. Spazieren gehen, Ausrichten von Feierlichkeiten und Alltagshandlungen wie z.B. die Zimmerreinigung, Wäschepflege und Einkauf. Mitwirkung bei der Nahrungszubereitung, Begleitung der Nahrungsaufnahme und Unterstützung bei der Körperpflege sowie Regelung von Behördenangelegenheiten und Arztbesuchen.
Ideal wäre, wenn sich die Angehörigen und Betreuer der Mitglieder unserer Wohngemeinschaft zu einem kontinuierlichen und verbindlichen Engagement verpflichten. Dieses Engagement ist selbstverständlich davon abhängig, in welchem Maße eine Mitwirkung möglich ist. Wir wissen aber auch, dass viele Angehörige berufstätig sind und wenig Zeit haben. Angehörige, die einem Beruf nachgehen und/oder Kinder zu versorgen haben sind mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert. Eine freiwillige und unverbindliche Mithilfe fördert und unterstüzt ein positives Wohngemeinschaftsleben in hohem Maße.